Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WE.KU Logistik GmbH

Stand 08/2023

§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der WE.KU Logistik GmbH, München HRB 248 014, über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.

(2) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB über den Frachtvertrag, sowie bei internationalen/grenzübergreifenenden Transporten die jeweils geltende Fassung des CMR-Rechts

§ 2 Leistungen von WE.KU Logistik GmbH

(1) WE.KU Logistik GmbH übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden zu festen Konditionen. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt WE.KU Logistik GmbH regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister).

(2) Die von WE.KU Logistik GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils erteilten Einzelauftrag.

§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis

(1) Die Angebote von WE.KU Logistik GmbH sind unverbindlich. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist folgendes erforderlich: Der Auftrag des Kunden wird von WE.KU Logistik GmbH durch eine Benachrichtigung per E-Mail bestätigt. Zusätzlich kommt ein Vertrag mit Privatkunden nur zustande, wenn eine Vorauszahlung auf die Leistung erbracht worden ist.

(2) Die Angebote von WE.KU Logistik GmbH wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristischen Personen.

(3) Mitteilungen zwischen WE.KU Logistik GmbH und dem Kunden erfolgen in Textform, also entweder per Briefpost oder E-Mail.

(4) Das vom Kunden an WE.KU Logistik GmbH für erbrachte Leistungen zu bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem WE.KU Logistik GmbH erteilten Einzelauftrag.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WE.KU Logistik GmbH, An der Erdinger Strasse 9, 85447 Fraunberg-Tittenkofen, info@weku-logistik.de, Telefon: +49-8122-90959-00 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 5 Verbotsgut, andere Ausschlüsse, Zuwiderhandlungen sowie Strafen und Gebühren

(1) Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht Gegenstand eines Vertrages mit WE.KU Logistik GmbH werden:

Verderbliche Güter, Möbel, Glas, es sei denn sie wurden unter Abschluss einer Sondervereinbarung übernommen, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Unterhaltungselektronik, Foto- und Videotechnik, EDV-Technik, Parfum, bruchempfindliche Güter (Glas, Porzellan, Keramik usw.) Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waffenteile und Patronen für Waffen aus der Gefahrgutklasse 1.4S mit den UN-Nummern 0012 und 0014, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung. Alle Sendungen, soweit deren Empfänger in den Anhängen I der EG-Antiterrorverordnungen 2580/2001 und 881/2002 oder sonstigen Sanktionslisten in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind;

Jegliche strahlenempfindlichen Güter, bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, anlässlich von Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 10 die Gefahr von Schädigungen besteht. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten. Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können. Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.

Anfragepflichtig vor Risikobeginn sind: Wertsendungen der Valoren Klasse I und II, z.B. Uhren, Echtschmuck, Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente wie Eintrittskarten oder Flugtickets etc., Tabakwaren, Spirituosen, Champagner, Smartphones, Tablets, Smartwatches, Dokumente und Transporte von Gütern mit einem Wert von über 20000,00 Euro

(2) Der Kunde kann die Übernahme von Waren zum Transport, die Verbotsgüter nach vorstehendem Abs. 1 sind oder die nach vorstehendem Abs. 2 ausgeschlossen sind, nicht als vertragliche Annahme verstehen.

(3) 1. Bei Übergabe von Verbotsgütern an uns und oder an einen unserer Frachtführer berechnen wir Strafzahlungen in Höhe des Aufwands, des Handlings und der Zurückführung der Sendung zum Absender.
2. Alle Sendungen ab 30kg müssen unterfahrbar sein. Das bedeutet, sie müssen mit einem Hubwagen oder ähnlichen Arbeitsgerät gehoben und bewegt werden können.
3. Falsche oder fehlende Gewichtsangaben sowie andere fehlende Sendungsangaben wie z.B. Anzahl, Gewicht und Art korrigieren oder ergänzen wir und berechnen hierfür eine Handlingspauschale in Höhe des nachweislich entstandenen Aufwandes, sowie die Differenz des zu bezahlenden tatsächlichen Gewicht, Anzahl und Art der Sendung.

(4)  Stornierung eine Auftrages / Gebühren
Der Auftraggeber kann eine beauftrage Sendung bis 09:00 Uhr am Tag der Abholung kostenfrei stornieren. Es erfolgt daraufhin binnen vierzehn Tagen die Rückerstattung des vom Auftraggeber an die WE.KU Logistik GmbH vorab entrichteten Betrages. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. Sollte eine Stornierung außerhalb der o.g. Fristen erfolgen, werden dem Auftraggeber je nach Aufwand eine Aufwandsentschädigung und die für die WE.KU Logistik GmbH anfallenden Kosten in Rechnung gestellt bzw. vom gezahlten Betrag in Abzug gebracht oder nachgelagert gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde kann die Übernahme von Waren zum Transport, die Verbotsgüter nach vorstehendem Abs. 1 sind oder die nach vorstehendem Abs. 2 ausgeschlossen sind, nicht als vertragliche Annahme verstehen. Güterklasse I:Allgemeine Paket- und Speditionsgüter in Originalverpackung. Güterklasse II:Besonders bruch- und diebstahlgefährdete Güter sowie Waren, die sich nicht in der Originalverpackung des Herstellers befinden und nicht die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Original-Transportsicherungen aufweisen. Güterklasse III:Fahrzeuge aller Art, PKW, Motorräder, Motorroller, Wohnmobile, Wohnfahrzeuge, Traktoren etc.

(2) Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zu versendende Ware versandfertig zur Abholung bereit steht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben in der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie davon ab, ist WE.KU Logistik GmbH berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von WE.KU Logistik GmbH bei zutreffenden Angaben berechnet worden wäre. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er WE.KU Logistik GmbH den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

(4) Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist; ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Bei unverpackten Sendungen geht die Haftung auf den Auftraggeber über.

(5) Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann WE.KU Logistik GmbH deren Annahme zum Transport verweigern und eine bereits übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.

(6) Sollte die Abhol- oder Lieferadresse nur mit einem kleinen Fahrzeug ( Sprinter) angefahren werden können, so muss der Auftraggeber dies nach Beauftragung sofort per Mail an info@weku-logistik.de melden, um einen reibungslosen Verlauf der Sendung zu gewährleisten.

§ 7 Ausführung des Transports, Störungen

(1) Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absender ist.

(2) Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes kann WE.KU Logistik GmbH dem Kunden 75,00 EUR (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) in Rechnung stellen, gleiches gilt, wenn die zu versendende Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht übernommen werden kann.

(3) Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger nicht angetroffen, kann auch an andere Personen zugestellt werden, wenn diese die Sendung annehmen, der Zusteller nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen darf, dass sie zur Annahme berechtigt sind und der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere Person informiert wird.

(4) Ist eine Zustellung nach vorstehendem Absatz 3 nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Auftraggeber informiert und die zu versendende Ware nach Weisung des Auftraggebers entweder an den Versender zurückgeschickt, erneut versucht dem Empfänger zuzustellen oder zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten.

(5) WE.KU Logistik GmbH ist berechtigt, kleinformatige Sendungen (briefähnliche Sendungen im Sinne von § 449 Abs. 1 HGB) ohne vorhergehenden Zustellversuch gegen Empfangsbestätigung durch Einwurf in einen zugänglichen und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten des Empfängers zuzustellen. Der Versender hat eine Zustellung in den Briefkasten ausdrücklich schriftlich zu untersagen, wenn der Wert einer solchen Sendung mehr als 50,- € beträgt. Im Falle des Vorliegens einer Abstellgenehmigung hat diese gegenüber der Briefkastenzustellung Vorrang. Eine Briefkastenzustellung erfolgt nicht, wenn eine schriftliche Verfügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

(1) Für die Vertragsbeziehung des Kunden mit WE.KU Logistik GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Kunde kann Ansprüche gegen WE.KU Logistik GmbH weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.

(3) Der Kunde kann gegen eine Forderung von WE.KU Logistik GmbH nur mit Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Freising ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit WE.KU Logistik GmbH; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an WE.KU Logistik GmbH keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 9 Sicherheitskontrollen

(1) WE.KU Logistik GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei den vom Versender zur Beförderung übergebenen Paketen Sicherheitskontrollen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, zwecks Feststellung, ob diese einen Inhalt haben, der von den Beförderungsausschlüssen gemäß Ziffer 5 (1) erfasst wird. Die Sicherheitskontrollen werden entweder mittels Durchleuchten, insbesondere mit Röntgenstrahlen, oder wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Beförderungsausschluss vorliegt, auch durch Öffnen des Paketes durchgeführt. Der Versender stimmt der Vornahme einer Sicherheitsüberprüfung ausdrücklich zu. Der durch eine Sicherheitskontrolle bedingte Zeitaufwand kann die Regellaufzeit verlängern. In allen Fällen einer Sicherheitskontrolle wird ein entsprechender Vermerk auf dem Paket angebracht.

(2) Ergibt die Sicherheitskontrolle nach dem Öffnen eines Paketes, dass kein unzulässiger Inhalt darin ist, wird dieses verschlossen und weiterbefördert.

(3) Ergibt die Sicherheitskontrolle, dass der Inhalt des Paketes einem Beförderungsausschluss unterliegt, ist WE.KU Logistik GmbH berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern. WE.KU Logistik GmbH informiert hierüber den Versender. Dieser ist verpflichtet, das Paket unverzüglich auf eigene Kosten beim jeweiligen Depot von WE.KU Logistik GmbH abzuholen. Holt der Versender das Gut nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, gelten insoweit die Ziffern 11 (4) (5). Sollte der Paketinhalt Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Straftat hindeuten, ist WE.KU Logistik GmbH berechtigt, hierüber die Behörden zu informieren.

(4) WE.KU Logistik GmbH haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die durch Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 10 an dem Paket/Inhalt entstehen, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Ergibt eine Sicherheitskontrolle, dass der Versender Güter zum Versand übergeben hat, die einem Beförderungsausschluss unterliegen, hat der Versender WE.KU Logistik GmbH alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.

§ 10 Öffnung, Rücksendung, Verwertung, Vernichtung von Sendungen

WE.KU Logistik GmbH ist unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen berechtigt, Pakete zu öffnen, zurückzusenden, zu verwerten oder zu vernichten.

(1) WE.KU Logistik GmbH darf unter folgenden Voraussetzungen eine Öffnung von Paketen vornehmen:

  1. a) Zwecks Sicherung des Inhalts einer beschädigten Sendung;
  2. b) Zwecks Ermittlung des auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfängers oder Versenders einer nicht zustellbaren Sendung;
  3. c) Zwecks Abwendung von Gefahren, die von einer Sendung für Personen oder Sachen ausgehen;
  4. d) Zwecks Feststellung, ob das Paket verderbliches Gut enthält, der Zustand des Gutes eine sofortige Verwertung erfordert und/oder der Wert des Gutes zu den Kosten einer Verwahrung in keinem Verhältnis steht, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen;
  5. e) Zwecks Erfüllung einer gesetzlichen Bestimmung oder einer behördlichen Anordnung

(2) WE.KU Logistik GmbH ist berechtigt, bei endgültigen Ablieferungshindernissen die Rücksendung eines Paketes an den Versender nach folgender Maßgabe vorzunehmen:

  1. a) Im innerdeutschen Versand ohne Einholung einer Weisung des Versenders unverzüglich;
  2. b) In grenzüberschreitenden Versand ohne Verzollung: wenn auf Anfrage nach 7 Kalendertagen keine anderweitige Weisung durch den Versender erfolgt ist;
  3. c) Im grenzüberschreitenden Versand mit Verzollung: wenn mangels Weisung und/oder aus sonstigen Gründen eine Verzollung nicht möglich ist, nach 14 Kalendertagen

(3) WE.KU Logistik GmbH ist berechtigt, bei endgültigen Ablieferungshindernissen eine Verwertung des Gutes unter den folgenden Voraussetzungen vorzunehmen:

  1. a) Versender hat WE.KU Logistik GmbH auf Anfrage keine Weisung erteilt: Im innerdeutschen Versand innerhalb von 7 Kalendertagen Im grenzüberschreitenden Versand ohne Verzollung: nach 7 Kalendertagen Im grenzüberschreitenden Versand mit Verzollung: nach 14 Kalendertagen;
  2. b) Die Einholung einer Weisung ist für WE.KU Logistik GmbH mangels Kenntnis und fehlender Ermittelbarkeit des Versenders und des Empfängers nicht möglich. Von einer fehlenden Ermittelbarkeit ist auszugehen, wenn weder Versender noch Empfänger innerhalb einer Frist von 90 Kalendertagen ermittelt werden können;
  3. c) Ohne vorherige Einholung einer Weisung des Versenders, wenn es sich bei dem Gut um verderbliche Ware handelt, der Zustand des Gutes eine solche Maßnahme rechtfertig, die Verwahrung in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gutes steht, von dem Gut Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und/oder eine behördliche Anordnung dies erfordert;

(4) WE.KU Logistik GmbH ist bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 11 (2) zur Vernichtung des Gutes berechtigt, wenn das Gut unverwertbar ist und die Vernichtung nicht gegen für WE.KU Logistik GmbH erkennbare Interessen des Versenders verstößt. Unverwertbarkeit liegt vor, wenn das Gut unverkäuflich ist.

(5) Der Versender hat WE.KU Logistik GmbH alle Kosten und Auslagen zu ersetzen, die WE.KU Logistik GmbH durch Öffnung und/oder Verwertung und/oder Vernichtung und/oder Rücksendung aus dem Ausland entstehen.